Kategorie Allgemein am September 11th, 2008
 

VALUE5 ENERGY Finanztipp: Modernisierung und Sanierung von Einfamilienhäusern

Das Förderprogramm zur Gebäudesanierung spricht natürlich auch den privaten Eigenheimbesitzer an, dem damit die energetische Sanierung seines Hauses - ob selbst genutzt oder vermietet - erleichtert werden soll.

 

  • Sanierung eines Einfamilienhauses Dämmung der Außenwände und des Daches und neuer Brennwertkessel. Finanzierung über Maßnahmenpaket 1 des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und die Badsanierung über das Programm Wohnraum Modernisieren STANDARD.
  • Umfassende energetische Sanierung eines eines Einfamilienhauses: Nach der Sanierung soll der Neubau-Niveau nach EnEV um mehr als 30 % unterschritten werden. Damit  werden die Anforderungen der Kategorie A des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes (Programmnummer 130) erfüllt und der Tilgungszuschuss erhöht sich von 5 % auf 12,5 % der Darlehenssumme. Der Rest wird mit der Förder-Höchstsumme des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes von 50.000,- EUR und dem Programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS finanziert.
  • Energetische Sanierung Zweifamilienhauses aus dem Jahre 1965 Erneuerung von Fenster und Heizung, sowie Dämmung der Außenwand. Die geplanten Maßnahmen erfüllen die technischen Voraussetzungen des Maßnahmenpaketes 3 gemäß Kategorie B aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Bei zwei Wohneinheiten wird die Höchstförderung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nicht ausgeschöpft. Zusätzlich können die Bauherren maximal 1.000 Euro je Wohneinheit für das Sachverständigenhonorar direkt von der KfW bezuschussen lassen, sofern der Sachverständige auch baubegleitend tätig wird.
  • Neue Heizung Der Sachverständige hat 3 der 6 möglichen Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket 4 ausgewählt und die Finanzierung des Vorhabens kann somit über die Kategorie B des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes erfolgen. Zur Finanzierung wird der Höchstbetrag von 50.000,- EUR je Wohneinheit ausgeschöpft und der Rest aus dem Programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS finanziert.
  • Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV): Planung der Maßnahmen so, dass das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird. Mit den geplanten Maßnahmen der energetischen Sanierung eines Reihenhauses werden die Anforderungen der Kategorie A des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes erfüllt. Somit kann zusätzlich zu der Finanzierung über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, über die Programme Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS sowie STANDARD ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5% der Darlehenssumme gewährt werden.

 

Auch für die Zuschussvariante gibt es eine solche Liste von Finanzierungsbeispielen, die Hausbesitzern eine energetische Sanierung erleichtert.

 

Kommentare (2)

 
Michael schrieb am 11. September 2008
 

Man darf nur nicht vergessen, das es hier keine allgemeingültigen Systeme gibt, sondern eine vernünftige Energieberatung zeigen wird, welche der vielen Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energien die richtige ist!
Fakt ist nur, dass noch immer zu wenig passiert! Wenn es nicht so wäre, dass man mit solchen Energiesparmaßnamen auch den Geldbeutel schont, würde wohl gar nichts passieren!

 
Michael schrieb am 11. September 2008
 

Es gibt ein bundesweites Netz vom BAFA zugelassener freier Energieberater, die man hier konsultieren kann!

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Der Value5 Energy Blog informiert über Fragen zum Thema Energieausweis und dem effektiven Energiesparen durch Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, hier erfährt man nicht nur wie man Energie, sondern auch Geld spart!
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