Kategorie: Allgemein, Energieausweis am Dezember 1st, 2009
 

Was ändert die Novellierung der EnEV 2009 am verbrauchsorientierten Energieausweis?

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die überarbeitete Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und wird nun als novellierte EnEV 2009 bezeichnet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit hat die novellierte Fassung Auswirkungen auf den Energieausweis?

Die EnEV 2009 ist in erster Linie auf regenerative Energien ausgerichtet, d.h. es werden die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30% verschärft, wobei die Novellierung aber nur Zusätze und Änderungen für Neubauten und Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen beinhaltet.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

„Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der früheren Verordnung aus dem Jahr 2007:

• Die energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung wurden verschärft

• Sowie die Verpflichtungen zur Nachrüstung ausgeweitet

• Außerdem müssen Nachtspeicheröfen schrittweise außer Betrieb genommen werden.“

Die EnEV 2007 bildet also die Grundlage für die EnEV 2009 und das entscheidende für Sie ist, dass verbrauchsorientierte Energieausweise weiterhin ihre Gültigkeit besitzen.

Allerdings muss sicher gestellt sein, dass bei der Erstellung des Ausweises u. a. folgende Daten abgefragt wurden bzw. werden:

• Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume/-jahre Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten

• Leerstände

• Gebäudedaten (qm, Dämmung, Dachtyp)

• Nutzung des Gebäudes

• Heizungsanlage und Angabe, ob Dach und Keller beheizt werden

• Wasseraufbereitung

• Angabe von Modernisierungsempfehlungen


Ziel der EnEV 2009 ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senken.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt dazu: „Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
[…]
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.“

Zu Beachten ist, dass jeder, der jetzt einen Bauantrag stellen möchte oder bereits nach dem 01.10.2009 gestellt hat, muss sich an die neuen Verordnungen halten. Für Neubauten ab 01.10.2009 gelten somit die neuen gesetzlichen Regelungen der EnEV 2009.

Mit VALUE5 ENERGY erhalten sie einen nach allen gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten und korrekten verbrauchsorientierten Energieausweis.



 
Kategorie: Allgemein am Juli 7th, 2009
 

Energieausweis und wie er gelesen wird

Sie haben vielleicht auch schon vom Energieausweis gehört. Er soll Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer ein einheitliches Dokument in die Hände geben, das die energetische Bilanz eines Gebäudes ausweist. Seit Anfang des Jahres ist er obligatorisch und soll so eine Vereinheitlichung der Ausweispflicht bewirken.

Doch all zu oft ist der Energieausweis zum “Papiertiger” verkommen. Aufgrund mangelnder Angaben ist er oft schlichtweg falsch und nicht wirklich zu gebrauchen. Das liegt vor allem an Dumpingangeboten, die Energieausweise für gut 10€ anbieten. Leicht auszumalen, dass nebst Druck- und Portokosten hier keine Überprüfung der angegebenen Daten stattfindet. Nur ein ordnungsgemäß geprüfter Energieausweis ist ein wichtiges Mittel gegen die “zweite Miete”. Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich allerdings auf der Grundlage der Energiebilanz des Verbrauchs der letzten Jahre. Dabei ist jedoch nicht ersichtlich, ob ein erhöhtes Heizaufkommen daraus resultiert, weil der Vormieter eine Frostbeule war oder an schlecht isolierten Fenstern und Wänden.

Hier ist der Bedarfsausweis aufschlussreicher, da er Heizungsart und Isolierung berücksichtigt. Im Grunde ist der Energieausweis ein vierseitiges Standardformular, bei dem auf der ersten Seite angekreuzt wird, ob die Angaben auf dem Verbrauch basieren oder der Bedarf ermittelt wurde. Dementsprechend gibt es nur nur einen Energieausweis in zwei Varianten.

Auf der Vorderseite stehen allgemeine Angaben: Adresse, Wohnfläche, Baujahr, ein Foto des Hauses kann eingefügt werden. Die Bedarfsberechnung findet sich innen auf Seite zwei. Sie berücksichtigt Faktoren wie Heizungsart und Isolierung des Gebäudes. Auf der dritten Seite folgt der Verbrauchsausweis. Auf der vierten Seite, der Rückseite, stehen allgemeine Hinweise. Außerdem sollte dem Energieausweis ein Blatt mit Modernisierungsempfehlungen zum Gebäude beiliegen. Besonders hervorzuheben ist noch die „Gesamtenergieeffizienz“ auf Seite drei, welche graphisch mit Ampelfarben alles übersichtlich darstellt und Auskunft über den Energieverbrauch des Objekts in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh m2/a) gibt.



 
Kategorie: Energieausweis am Juli 1st, 2009
 

Sinn und Unsinn des Energieverbrauchsausweis

Energieausweis

Bei all den Huldigungen und Lobeshymnen, darf auch einmal ein kritisches Wort zum Thema Energieverbrauchsausweis erlaubt sein. Für wen macht er Sinn und für wen weniger? Wenn sie einen Energieberater fragen, ist ein solcher Ausweis durchaus sinnvoll, allerdings längst nicht so gut, wie der kostspieligere Energiebedarfsausweis. Denn nur hier wird vor Ort vom Fachmann die Immobilie beäugt und bemessen. Daraufhin wird der Bedarfsausweis ausgestellt und der Fachmann darf sich so seine Provision einstecken. Nun wollen wir den Energieberater nicht verteufeln, denn seine Arbeit ist bei bestimmten Immobilien wichtig und sinnvoll. Bei vielen Hauseigentümern kann jedoch auch schon der Verbrauchsausweis zum gewünschten Ziel führen. Aufgrund der historisch ermittelten Werte wird eine Voraussage für die Zukunft ermittelt, welche die energetische Last eines Gebäudes widerspiegelt. Somit erlangt der Eigentümer einen standardisierten, transparenten Ausweis und hat jederzeit seine Energiebilanz im Auge. Auch die Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien ist somit für Käufer und Verkäufer gegeben. Zu beachten ist hier lediglich, dass die Sanierungsvorschläge aufgrund der fehlenden vor Ort Begutachtung eher pauschaler Natur sind und nicht immer das Optimum darstellen. Auch spiegelt der Verbrauch nicht allein die Energiebilanz des Gebäudes wieder, sondern vor allem den Energieverbrauch des Eigentümers. Mit anderen Mietern kann der Verbrauch somit ganz anders aussehen. Nichts desto trotz stellt er eine kostengünstige Methode für all jene dar, die nicht vorhaben in den nächsten Jahren ausziehen bzw. zu vermieten und dennoch eine Energiebilanz ausweisen müssen und wollen.

Nicht zu vergessen ist die ökologische Komponente, welche letztlich hinter den Sanierungen und dem Energieverbrauch steckt. Denn ausnahmsweise können hier Finanz- und Umweltaspekte Hand in Hand gehen; richtige Beratung vorausgesetzt.



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Der Value5 Energy Blog informiert über Fragen zum Thema Energieausweis und dem effektiven Energiesparen durch Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, hier erfährt man nicht nur wie man Energie, sondern auch Geld spart!
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