KfW auf Schmusekurs mit Bauherren & neue Energiesparverordnung verabschiedet
Die KfW-Programme zur Gebäudesanierung sollen in Zukunft kundenfreundlicher werden. So wird es statt vieler vereinzelter Maßnahmen nun zwei grundsätzliche Programme zum energieeffizienten Bauen und energieeffizienten Sanieren geben. Bisher musste man sich mit vielen Programmen à la 144, 145, 130, 143 etc. herumschlagen. Das soll der Vergangenheit angehören.
Kai Oppel vom Baugeldvermittler HypothekenDiscount betont nun, dass „Energieeffizientes Bauen und Sanieren, sowie altersgerechtes Umbauen stehen nun im Vordergrund. ” Energetische Sanierungen sind künftig einfacher förderfähig, weil die Modernisierer nicht mehr bestimmte Maßnahmenpakete durchführen müssen”. Je höher also die Energieeffizienz nach den baulichen Maßnahmen, desto höher fällt auch die Förderung aus.
Passend dazu hat die Bundesregierung eine neue Novelle zur Energiesparverordnung verabschiedet, welche zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen soll. Das ehrgeizige Projekt setzt so Maßstäbe und Anforderung an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden für die Zukunft. Dabei steht vor allem die Dämmung von begehbaren Geschossdecken im Mittelpunkt. Außerdem sollen ab dem Jahr 2020 sukzessive Nachtstromspeicher außer Betrieb genommen werden. Als positive Konsequenz sollen Verbraucher so in Zukunft geringere Energiekosten haben und damit natürlich Geld sparen. Unterm Strich werden also die Umwelt und das Portemonnaie entlastet. Die finanziellen Rahmenbedingungen, um die Novelle einzuhalten, hat die KfW ja nun auch geschaffen und somit sollte einer Umsetzbarkeit nicht mehr viel im Wege stehen.
Um schon jetzt einen Energieausweis zu beantragen und damit einen Überblick über ihre Energieeffizienz zu haben, können sie diesen bei uns gleich beantragen.

