Energieausweis und wie er gelesen wird
Sie haben vielleicht auch schon vom Energieausweis gehört. Er soll Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer ein einheitliches Dokument in die Hände geben, das die energetische Bilanz eines Gebäudes ausweist. Seit Anfang des Jahres ist er obligatorisch und soll so eine Vereinheitlichung der Ausweispflicht bewirken.
Doch all zu oft ist der Energieausweis zum “Papiertiger” verkommen. Aufgrund mangelnder Angaben ist er oft schlichtweg falsch und nicht wirklich zu gebrauchen. Das liegt vor allem an Dumpingangeboten, die Energieausweise für gut 10€ anbieten. Leicht auszumalen, dass nebst Druck- und Portokosten hier keine Überprüfung der angegebenen Daten stattfindet. Nur ein ordnungsgemäß geprüfter Energieausweis ist ein wichtiges Mittel gegen die “zweite Miete”. Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich allerdings auf der Grundlage der Energiebilanz des Verbrauchs der letzten Jahre. Dabei ist jedoch nicht ersichtlich, ob ein erhöhtes Heizaufkommen daraus resultiert, weil der Vormieter eine Frostbeule war oder an schlecht isolierten Fenstern und Wänden.
Hier ist der Bedarfsausweis aufschlussreicher, da er Heizungsart und Isolierung berücksichtigt. Im Grunde ist der Energieausweis ein vierseitiges Standardformular, bei dem auf der ersten Seite angekreuzt wird, ob die Angaben auf dem Verbrauch basieren oder der Bedarf ermittelt wurde. Dementsprechend gibt es nur nur einen Energieausweis in zwei Varianten.
Auf der Vorderseite stehen allgemeine Angaben: Adresse, Wohnfläche, Baujahr, ein Foto des Hauses kann eingefügt werden. Die Bedarfsberechnung findet sich innen auf Seite zwei. Sie berücksichtigt Faktoren wie Heizungsart und Isolierung des Gebäudes. Auf der dritten Seite folgt der Verbrauchsausweis. Auf der vierten Seite, der Rückseite, stehen allgemeine Hinweise. Außerdem sollte dem Energieausweis ein Blatt mit Modernisierungsempfehlungen zum Gebäude beiliegen. Besonders hervorzuheben ist noch die „Gesamtenergieeffizienz“ auf Seite drei, welche graphisch mit Ampelfarben alles übersichtlich darstellt und Auskunft über den Energieverbrauch des Objekts in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh m2/a) gibt.



Wir von VALUE5 ENERGY sind ständig bemüht unser Angebot den Ansprüchen des Kunden anzupassen. Daher wird regelmäßig eine Befragung zur allgemeinen Zufriedenheit mit unserem Energiepass durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt uns insofern , als dass weit mehr als die Hälfte der Befragten unser Angebot mit „sehr gut“ bewerten und knapp weniger als die Hälfte mit „gut“. Die Verständlichkeit des Bestellvorgangs ist sehr gut und die Angaben aus dem Energieausweis immer hilfreich. Das soll natürlich nicht heißen, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Vielmehr möchten wir unser online-Formular weiter verbessern. Um die Verständlichkeit zu fördern möchten wir zunächst einmal das Bestellen eines Energiepasses auf unserer Seite verdeutlichen und im Einzelnen die Schritte durchspielen.
)eine Informationsbox, die weitergehende Informationen zur Erklärung bereithält.
Sollten diese genannten Punkte nicht so bzw. in ähnlicher Form abgefragt werden, kann es dazu führen der der ausgestellte Energieausweis unvollständig, wenn nicht gar falsch ist. Was wiederum bei einem Hausverkauf und der späteren Aufdeckung dieses Missstands zu Nachzahlungen, wenn nicht gar zur Stornierung des Kaufvertrags kommen kann. In jedem Fall sind sie für die Korrektheit der Daten verantwortlich. Daher entscheiden sie sich lieber gleich für den
Seit dem 1. Oktober gibt es einen weiteren Schritt in der Einführung des Energieausweises. Nun müssen auch Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sich den Vorschriften des Energieausweises stellen. Wenn aber, und das ist kaum bekannt, bereits bei der Fertigstellung oder nachträglich die Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird, dann besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen verbrauchsabhängigem und bedarfsabhängigem Energieausweis.
