Ohne Energieausweis kann es teuer werden
Bald ist es soweit und die Einführung des Energieausweises ist abgeschlossen. Nach dem nun ein halbes Jahr Zeit war, um sich einen Energieausweis zuzulegen, wird der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 zur Pflicht. Immobilienbesitzer, die ab diesem Stichtag nicht über einen Energieausweis verfügen, müssen unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn ein potenzieller Käufer oder Mieter, bei der Besichtigung der Immobilie, die Vorlage eines Energieausweises verlangt. Kann der Besitzer der Immobilie den Energieausweis nicht vorlegen, kann der Kaufinteressent dies den Ämtern melden. So können hohe Bußgeldbeträge auf einen zukommen, über die der Gesetzgeber bisher jedoch noch keine konkreten Zahlen nennt. Das Strafmaß ist jedoch auf bis zu 50.000 Euro angesetzt.
„Doch wer darf meinen Energieausweis überhaupt sehen?“ - Das fragen sich viele Vermieter. Und tatsächlich gilt, dass dieses Dokument zur Pflicht wird und das der Mietinteressent, die Aussagen des Ausweises mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen darf. Umso wichtiger wird der Energieausweis besonders für Vermieter, um sich nicht nur vor Geldstrafen zu schützen, sondern auch um Mieter oder Käufer zu interessieren. Denn ohne einen Energieausweis werden Immobilien für Interessenten in Zukunft an Attraktivität verlieren.

Der Energieausweis dient dabei zur Information über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, zeigt aber nicht die tatsächlichen Heizkosten des Mieters an. Wenn diese dann höher liegen als vom Mieter erwartet, berechtigt das nicht zur Mietminderung. Der Mieter hat daher keinen Anspruch auf Umsetzung von Empfehlungen zur Modernisierung laut Energieausweis. Ein Energieausweis informiert jedoch Vermieter aber auch Mieter über den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobile.

