Wesentliche Änderungen der BAFA-Richtlinie zur Vor-Ort-Energieberatung
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) zur Vor-Ort-Beratung (Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort) wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und hat nun ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014.
Zu beachten ist, dass nicht nur Inhalte der Richtlinie geändert, sondern auch redaktionelle und Änderungen in Bezug auf die Verwaltungspraxis vorgenommen wurden.
Deshalb ist es ratsam, die gesamte Richtlinie genau zu studieren. Diese finden sie am Ende dieses Artikels als PDF Dokument zum Download.
Die wesentlichen Änderungen der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung sind aber nachfolgend in Kurzform zusammengefasst:
• Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
• Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
• Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
• Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
• Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat.
• Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
• Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des Antrag stellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA)
Ansonsten bleibt die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung unverändert. Die wichtigsten Punkte haben wir bereits in einem früheren Beitrag zusammengefasst, wo sie noch einmal nachgelesen werden können.

