Kategorie: Allgemein, Energieausweis am Dezember 1st, 2009
 

Was ändert die Novellierung der EnEV 2009 am verbrauchsorientierten Energieausweis?

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die überarbeitete Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und wird nun als novellierte EnEV 2009 bezeichnet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit hat die novellierte Fassung Auswirkungen auf den Energieausweis?

Die EnEV 2009 ist in erster Linie auf regenerative Energien ausgerichtet, d.h. es werden die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30% verschärft, wobei die Novellierung aber nur Zusätze und Änderungen für Neubauten und Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen beinhaltet.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

„Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der früheren Verordnung aus dem Jahr 2007:

• Die energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung wurden verschärft

• Sowie die Verpflichtungen zur Nachrüstung ausgeweitet

• Außerdem müssen Nachtspeicheröfen schrittweise außer Betrieb genommen werden.“

Die EnEV 2007 bildet also die Grundlage für die EnEV 2009 und das entscheidende für Sie ist, dass verbrauchsorientierte Energieausweise weiterhin ihre Gültigkeit besitzen.

Allerdings muss sicher gestellt sein, dass bei der Erstellung des Ausweises u. a. folgende Daten abgefragt wurden bzw. werden:

• Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume/-jahre Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten

• Leerstände

• Gebäudedaten (qm, Dämmung, Dachtyp)

• Nutzung des Gebäudes

• Heizungsanlage und Angabe, ob Dach und Keller beheizt werden

• Wasseraufbereitung

• Angabe von Modernisierungsempfehlungen


Ziel der EnEV 2009 ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senken.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt dazu: „Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
[…]
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.“

Zu Beachten ist, dass jeder, der jetzt einen Bauantrag stellen möchte oder bereits nach dem 01.10.2009 gestellt hat, muss sich an die neuen Verordnungen halten. Für Neubauten ab 01.10.2009 gelten somit die neuen gesetzlichen Regelungen der EnEV 2009.

Mit VALUE5 ENERGY erhalten sie einen nach allen gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten und korrekten verbrauchsorientierten Energieausweis.



 
Kategorie: Energieausweis am Juli 1st, 2009
 

Sinn und Unsinn des Energieverbrauchsausweis

Energieausweis

Bei all den Huldigungen und Lobeshymnen, darf auch einmal ein kritisches Wort zum Thema Energieverbrauchsausweis erlaubt sein. Für wen macht er Sinn und für wen weniger? Wenn sie einen Energieberater fragen, ist ein solcher Ausweis durchaus sinnvoll, allerdings längst nicht so gut, wie der kostspieligere Energiebedarfsausweis. Denn nur hier wird vor Ort vom Fachmann die Immobilie beäugt und bemessen. Daraufhin wird der Bedarfsausweis ausgestellt und der Fachmann darf sich so seine Provision einstecken. Nun wollen wir den Energieberater nicht verteufeln, denn seine Arbeit ist bei bestimmten Immobilien wichtig und sinnvoll. Bei vielen Hauseigentümern kann jedoch auch schon der Verbrauchsausweis zum gewünschten Ziel führen. Aufgrund der historisch ermittelten Werte wird eine Voraussage für die Zukunft ermittelt, welche die energetische Last eines Gebäudes widerspiegelt. Somit erlangt der Eigentümer einen standardisierten, transparenten Ausweis und hat jederzeit seine Energiebilanz im Auge. Auch die Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien ist somit für Käufer und Verkäufer gegeben. Zu beachten ist hier lediglich, dass die Sanierungsvorschläge aufgrund der fehlenden vor Ort Begutachtung eher pauschaler Natur sind und nicht immer das Optimum darstellen. Auch spiegelt der Verbrauch nicht allein die Energiebilanz des Gebäudes wieder, sondern vor allem den Energieverbrauch des Eigentümers. Mit anderen Mietern kann der Verbrauch somit ganz anders aussehen. Nichts desto trotz stellt er eine kostengünstige Methode für all jene dar, die nicht vorhaben in den nächsten Jahren ausziehen bzw. zu vermieten und dennoch eine Energiebilanz ausweisen müssen und wollen.

Nicht zu vergessen ist die ökologische Komponente, welche letztlich hinter den Sanierungen und dem Energieverbrauch steckt. Denn ausnahmsweise können hier Finanz- und Umweltaspekte Hand in Hand gehen; richtige Beratung vorausgesetzt.



 
Kategorie: Energieausweis am Juni 3rd, 2009
 

Neue Öko-Siegel braucht das Land

hausbau

Vielen Gebäudeeigentümern dürfte mittlerweile der Energieausweis geläufig sein, der seit Anfang des Jahres bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden zur Pflicht geworden ist.

Er beziffert die energetische Last, die auf einem Haus liegt. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wohingegen bei dem Bedarfsausweis die Bedarfskennwerte eines Gebäudes zugrunde liegen. Diese Kennwerte werden von einem Energieberater ermittelt.

Neben diesem Energiepass, soll nun ein weiteres Öko-Siegel die Nachhaltigkeit eines Gebäudes ausweisen. Passender Weise heißt dieses Zertifikat der vor zwei Jahren gegründeten “Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen” (DGNB) auch Nachhaltigkeitssiegel. Weitere DGNB Zertifikate sollen Ende Juni folgen.

Auch das Bundesverkehrs- und Bauministerium hat der “FAZ” zufolge zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur, der Förderbank KfW und dem Bundesverband Deutscher Fertigbau ein Qualitätssiegel für Energiesparen in Wohnobjekten entwickelt, das “Effizienzhaus”. Dieses Siegel wird auch schon von einigen Fertighausbauern eingesetzt.

Noch einen Schritt weiter wollen die Pirelli Real Estate in Zusammenhang mit der TU Darmstadt mit ihrem „Wohnwertbarometer“ gehen. Im Auftrag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung haben sie einen ganzheitliches Bewertungssystem geschaffen, das die Wohnqualität auch unter den Aspekten des Wohlbefindens und des sozialen Umfelds misst.

Ein ganz ähnliches System hat auch schon Professor Wolfgang Christ von der Bauhaus Universität in Weimar vorgestellt. Sein „Urban Index“ misst nicht nur die Wohn- und Stadtqualität im hier und jetzt, sondern lässt auch voraussichtliche Entwicklungen mit in die Bewertung einfließen.



 
Kategorie: Allgemein, Energieausweis am März 23rd, 2009
 

KfW auf Schmusekurs mit Bauherren & neue Energiesparverordnung verabschiedet

KfWDie KfW-Programme zur Gebäudesanierung sollen in Zukunft kundenfreundlicher werden. So wird es statt vieler vereinzelter Maßnahmen nun zwei grundsätzliche Programme zum energieeffizienten Bauen und energieeffizienten Sanieren geben. Bisher musste man sich mit vielen Programmen à la 144, 145, 130, 143 etc. herumschlagen. Das soll der Vergangenheit angehören.

Kai Oppel vom Baugeldvermittler HypothekenDiscount betont nun, dass „Energieeffizientes Bauen und Sanieren, sowie altersgerechtes Umbauen stehen nun im Vordergrund. ” Energetische Sanierungen sind künftig einfacher förderfähig, weil die Modernisierer nicht mehr bestimmte Maßnahmenpakete durchführen müssen”. Je höher also die Energieeffizienz nach den baulichen Maßnahmen, desto höher fällt auch die Förderung aus.

Passend dazu hat die Bundesregierung eine neue Novelle zur Energiesparverordnung verabschiedet, welche zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen soll. Das ehrgeizige Projekt setzt so Maßstäbe und Anforderung an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden für die Zukunft. Dabei steht vor allem die Dämmung von begehbaren Geschossdecken im Mittelpunkt. Außerdem sollen ab dem Jahr 2020 sukzessive Nachtstromspeicher außer Betrieb genommen werden. Als positive Konsequenz sollen Verbraucher so in Zukunft geringere Energiekosten haben und damit natürlich Geld sparen. Unterm Strich werden also die Umwelt und das Portemonnaie entlastet. Die finanziellen Rahmenbedingungen, um die Novelle einzuhalten, hat die KfW ja nun auch geschaffen und somit sollte einer Umsetzbarkeit nicht mehr viel im Wege stehen.

Um schon jetzt einen Energieausweis zu beantragen und damit einen Überblick über ihre Energieeffizienz zu haben, können sie diesen bei uns gleich beantragen.



 
Kategorie: Energieausweis, Energieberater, Energiespartipps am Januar 29th, 2009
 

Erstellung eines Energieausweises

Value5Wir von VALUE5 ENERGY sind ständig bemüht unser Angebot den Ansprüchen des Kunden anzupassen. Daher wird regelmäßig eine Befragung zur allgemeinen Zufriedenheit mit unserem Energiepass durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt uns insofern , als dass weit mehr als die Hälfte der Befragten unser Angebot mit „sehr gut“ bewerten und knapp weniger als die Hälfte mit „gut“. Die Verständlichkeit des Bestellvorgangs ist sehr gut und die Angaben aus dem Energieausweis immer hilfreich. Das soll natürlich nicht heißen, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Vielmehr möchten wir unser online-Formular weiter verbessern. Um die Verständlichkeit zu fördern möchten wir zunächst einmal das Bestellen eines Energiepasses auf unserer Seite verdeutlichen und im Einzelnen die Schritte durchspielen.

Die obengezeigte Grafik macht deutlich, das man hier einen Energieausweis bestellen kann. Mit 25€ bietet der Energieausweis von VALUE5 ENERGY ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis.

Ein Klick auf die Grafik führt nun zum Bestellformular:

Hier einfach die Bestelladresse hinterlegen, sowie eine Emailadresse samt Passwort. Optional ist  das Coupon-Feld; hier kann ein Gutscheincode eingegeben werden, sofern vorhanden. Das Formular schließt mit Eingabe einer ablesbaren Buchstabenkombinationen zur Verifizierung der Bestellung. Das schließt zudem aus, dass eine computergenerierte Anfrage abgesendet werden kann.

Zum besseren Verständnis der einzelnen Felder, gibt es links eine kleine, grau hinterlegte Legende mit Erläuterung der verschiedenen Symbole. So ist z.B. ein kleines, blaues Feld mit einem i ()eine Informationsbox, die weitergehende Informationen zur Erklärung bereithält.

Wenn alle Eingaben gemacht wurden, erfolgt die Weitlerleitung zum nächsten Formular. Hier werden besondere Eigenschaften des Hauses (Baujahr, Größe, Wohneinheiten etc.) abgefragt, so dass eine genaue Berechnung des Energieverbauchs möglich ist. Die Eingabe erfolgt Schritt für Schritt, dabei werden alle wichtigen Daten abgefragt, die die Aussstellung eines rechtssicheren Ausweises garantieren. Je mehr Information zum Haus zur Verfügung stehen, desto konkretere Tipps zum Energiesparen und zur Optimierung des Energiehaushaltes der Immobilie können dem Energieausweis entnommen werden.

Selbstverständlich ist es möglich, auch ein Foto des Gebäudes hochzuladen.

Im nächsten Schritt. geht es um die Werte der Anlagentechnik. Auch sie dienen als Grundlage zur genauen Erfassung des tatsächlichen Energieverbrauchskennwertes. Diese Angaben stellen sicher, das grundsätzlich ein genauer und ausführlicher Energieausweis ausgestellt wird.

Nun folgen Fragen zu den Verbrauchsdaten. Es ist wichtig drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden anzugeben, angefangen mit der neuesten Abrechnungsperiode. Die ältestes erfassbare Periode ist hierbei 2002. Nach der Eingabe dieser Daten können Sie sich in einer Energieausweis-Vorschau Ihren Kennwert anschauen.

Darüber hinaus werden nun zur Überprüfung alle eingegeben Daten nocheinmal angezeigt, um mögliche Fehlangaben zu vermeiden. Mit einem Häkchen bestätigt der Besteller abschließend die Richtigkeit der Daten.

Der Energieausweis geht allen Kunden per E-Mail innerhalb von 24 Stunden zu. Eine zusätzliche postalische Zustellung ist auf Wunsch natürlich kein Problem.

Der Bezahlvorgang wird einfach per Rechnung abgewickelt.

Nun ist man in wenigen einfachen Schritten Besitzer eines für 10 Jahre gültigen Energieausweises, der den Verbrauch klar darstellt und alle relevanten Energiewerte auflistet.

Der Newsletter von VALUE5 ENERGY hält zudem die neuesten Informationen rund um das Thema Energiesparen, Energieausweise und energetisches Bauen bereit. Im Anschluss an den Bestellvorgang, kann er angefordert werden, so ist man per Email immer auf dem aktuellsten Stand.



 
Kategorie: Energieausweis am Januar 7th, 2009
 

Energieausweise und ihre Tücken - Folge 2

Wie wir schon im ersten Artikel zu Energieausweisen angemerkt haben, sollten sie sich mit Bedacht an die verschiedenen Anbieter wenden und nicht gleich zum Erstbesten bzw. günstigsten Anbieter von Energieausweisen greifen. Daher werden wir uns nun mal etwas genauer mit den zu beachtenden Kriterien auseinander setzen, so dass sie eigenständig entscheiden können, wem sie ihren Energieausweis anvertrauen und wer wirklich seriöse Ergebnisse liefert.

Für sie als Kunde des jeweiligen Anbieters ist die Eingabemaske, also die jeweiligen Felder für die Eintragung ihrer Daten, ausschlaggebend. Eine vollständige und detaillierte Abfrage ihrer Daten ist daher Pflicht und sollte in etwa folgendermaßen Aussehen. Eine übersichtliche und klare Gliederung vorausgesetzt.

  • Eindeutige Formulierung der Abfragen, ggf. mit kurzen Erläuterungen. Selbst dem Laien muss verständlich sein, um welche Daten es sich hier handelt und wo er diese auslesen kann
  • Die vollständige Abfrage aller 14 Pflichtdaten (sind es weniger, entspricht das Datenblatt nicht der Norm und ist unvollständig)
  • Abfrage der Wohnfläche nach II.BV oder DIN (nicht jedoch der Nutzfläche)
  • Anzahl der Wohnungen und beheizte Keller müssen abgefragt werden, um die Nutzfläche (nach EnEV) korret zu berechnen
  • Abfrage von Leerständen in Form von Zeitraum und Wohnfläche
  • Abfrage von Zusatzdaten, wie z.B. eine Wärmedämmung an Dach und Außenwänden, Fensteraustausch, Thermostatventile (ohne eine solche Abfrage und Inbezugnahme erhalten sie ggf. eine schlechtere Energiebilanz)
  • Monatsgenaue Eingabe der Abrechnungszeiträume
  • Eingabemöglichkeit für mehrere Heizsysteme und Brennstoffe


EnEVSollten diese genannten Punkte nicht so bzw. in ähnlicher Form abgefragt werden, kann es dazu führen der der ausgestellte Energieausweis unvollständig, wenn nicht gar falsch ist. Was wiederum bei einem Hausverkauf und der späteren Aufdeckung dieses Missstands zu Nachzahlungen, wenn nicht gar zur Stornierung des Kaufvertrags kommen kann. In jedem Fall sind sie für die Korrektheit der Daten verantwortlich. Daher entscheiden sie sich lieber gleich für den richtigen Anbieter.



 
Kategorie: Allgemein, Energieausweis am Oktober 23rd, 2008
 

An welche Wärmeschutzverordnung muss mein Haus sich halten?

Seit dem 1. Oktober gibt es einen weiteren Schritt in der Einführung des Energieausweises. Nun müssen auch Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sich den Vorschriften des Energieausweises stellen. Wenn aber, und das ist kaum bekannt, bereits bei der Fertigstellung oder nachträglich die Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird, dann besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen verbrauchsabhängigem und bedarfsabhängigem Energieausweis.

Wie weiß man, ob die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird? Um den Nachweis zu führen, muss in erster Linie der Wärmeschutz der Außenwände bekannt sein. Denn die Wärmeschutzverordnung von 1977 stellt Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Außenbauteile, wie Außenwände, Fenster und Dach.

Der Wärmedurchgangskoeffizient (früher: k-Wert, heute: U-Wert) gibt an wie hoch der Wärmeverlust über ein bestimmtes Bauteil wie Außenwand, Fenster oder Dach ist - in Watt pro 1m² Fläche und 1 Kelvin (entspricht 1° C Temperaturunterschied).

Der Nachweis erfolgt durch Anforderungen an maximale mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, in Abhängigkeit vom Verhältnis der Wärme übertragenden Umfassungsfläche zum Bauwerksvolumen oder an einzelne Außenbauteile.


Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten in Abhängigkeit von F/V

F/V ist das Verhältnis der Wärme übertragenden Umfassungsfläche zum umschlossenen Bauwerksvolumen.

Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Bauteile

Diese Tabellen sind Auszüge aus der Wärmeschutzverordnung 1977 und dienen nur als informative Anhaltspunkte, ersetzen aber keine vollständige Energieberatung und ermöglichen keinen selbst erstellten Nachweis zur Einhaltung dieser Wärmeschutzverordnung.



 
Kategorie: Energieausweis am Juni 6th, 2008
 

Jetzt 10 Prozent Rabatt auf Ihren ersten Energieausweis bis zum 30.06.2008!

Sparen Sie 3,50 Euro und erfüllen Sie einfach, sicher und kostengünstig die gesetzliche Vorlagepflicht.

 

In wenigen Wochen ist es soweit: Mit dem 1.Juli 2008 beginnt die stufenweise Einführung der Vorlagepflicht des Energieausweises, die Vermieter und Eigentümer von Wohnimmobilien dazu verpflichtet, potenziellen Mietern oder Käufern den verbrauchsorientierten Energieausweis vorzulegen. (Die gesetzlichen Ausnahmen)

 

Dieser gibt die Verbrauchskenndaten eines Gebäudes der letzten drei, aufeinander folgenden Jahre an und besitzt eine rechtskräftige Gültigkeit von 10 Jahren.

  

VALUE5 ENERGY vergibt noch bis zum 30.06.2008 zehn Prozent Rabatt für den erstbestellten verbrauchsorientierten Energieausweis. Greifen Sie jetzt zu und sichern Sie sich Ihren kostengünstigen Energieausweis für 31,50 Euro inkl. 19% MwSt. (zzgl. Versand).

 

Sie bestellen Ihren Energieausweis ganz einfach Online hier. Der Gutscheincode für den Rabatt lautet eavs06“. Diesen Code geben Sie bitte im Gutscheinfeld in der Bestellung ein.

 

Eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Fachmann ist nicht notwendig. Ihre Daten werden individuell geprüft und im Anschluss daran erhalten Sie Ihren Energieausweis per Mail oder Post, ganz nach Wunsch.

 

Der Verbrauchsausweis von VALUE5 ENERGY entspricht in vollem Umfang den Richtlinien und Bedingungen der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2007.

 

Viel Spaß beim (Energie-)Sparen wünscht Ihnen VALUE5 Energy. Gemeinsam für den Klimaschutz.



 
Kategorie: Energieausweis am Juni 6th, 2008
 

Mit dem Energieausweis auf steigende Öl- und Gaspreise reagieren. Je eher, desto besser!

Zahlreiche Energieversorger haben für die nächsten Wochen zum Teil massive Preiserhöhungen angekündigt. Durch rapide ansteigende Energiekosten steigen natürlich auch die Nebenkosten für Wohngebäude unerbittlich in die Höhe. Energiesparen steht auf der Tagesordnung. Doch wie am besten vorgehen und wo anfangen?

 

Vorab Transparenz schafft der verbrauchsorientierte Energieausweis. Mit ihm können energetische Schwachstellen eines Gebäudes aufgedeckt werden und mithilfe von wertvollen Modernisierungsempfehlungen aktiv bekämpft werden.

 

Noch ist der Energieausweis auf freiwilliger Basis, bevor die Vorlagepflicht zum 01.Juli 2008 stufenweise eingeführt wird. (Die gesetzlichen Ausnahmen)

 

Aber es empfiehlt sich, den verbrauchsorientierten Energieausweis schnellstmöglich anzuschaffen, um auf dem aktuellen Stand seines Energieverbrauchs zu sein und Maßnahmen zum Energiesparen einleiten zu können.



 
Kategorie: Energieausweis am Mai 30th, 2008
 

Mit dem Verbrauchsausweis sind Sie gut beraten!

Das ZDF-Magazin WISO hat in der Sendung vom 26.05.2008 darauf hingewiesen, dass Immobilienbesitzer das Angebot eines Verbrauchsausweises nutzen sollten. Bis zum 30. September kann man sich noch den preiswerten 10 Jahre lang gültigen verbrauchsorientierten Energie-Ausweis erstellen lassen. Danach muss für bestimme Gebäudetypen der weitaus kostenintensivere Bedarfsausweis erstellt werden. (Die gesetzlichen Ausnahmen)

 

Mit dem Verbrauchsausweis erfüllen Immobilienbesitzer Ihre gesetzliche Verpflichtung vollständig. Zudem erhalten Sie eine kostengünstige Orientierungshilfe bezüglich des energetischen Zustands des Gebäudes. Wie der Bedarfsausweis ist der Verbrauchsausweis 10 Jahre lang gültig und enthält Modernisierungsempfehlungen.

 

Weitere Informationen zum Verbrauchsausweis hier.



ÜBER DIESEN BLOG
Der Value5 Energy Blog informiert über Fragen zum Thema Energieausweis und dem effektiven Energiesparen durch Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, hier erfährt man nicht nur wie man Energie, sondern auch Geld spart!
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