Was ändert die Novellierung der EnEV 2009 am verbrauchsorientierten Energieausweis?
Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die überarbeitete Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und wird nun als novellierte EnEV 2009 bezeichnet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit hat die novellierte Fassung Auswirkungen auf den Energieausweis?
Die EnEV 2009 ist in erster Linie auf regenerative Energien ausgerichtet, d.h. es werden die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30% verschärft, wobei die Novellierung aber nur Zusätze und Änderungen für Neubauten und Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen beinhaltet.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
„Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der früheren Verordnung aus dem Jahr 2007:
• Die energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung wurden verschärft
• Sowie die Verpflichtungen zur Nachrüstung ausgeweitet
• Außerdem müssen Nachtspeicheröfen schrittweise außer Betrieb genommen werden.“
Die EnEV 2007 bildet also die Grundlage für die EnEV 2009 und das entscheidende für Sie ist, dass verbrauchsorientierte Energieausweise weiterhin ihre Gültigkeit besitzen.
Allerdings muss sicher gestellt sein, dass bei der Erstellung des Ausweises u. a. folgende Daten abgefragt wurden bzw. werden:
• Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume/-jahre Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
• Leerstände
• Gebäudedaten (qm, Dämmung, Dachtyp)
• Nutzung des Gebäudes
• Heizungsanlage und Angabe, ob Dach und Keller beheizt werden
• Wasseraufbereitung
• Angabe von Modernisierungsempfehlungen
Ziel der EnEV 2009 ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senken.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt dazu: „Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
[…]
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.“
Zu Beachten ist, dass jeder, der jetzt einen Bauantrag stellen möchte oder bereits nach dem 01.10.2009 gestellt hat, muss sich an die neuen Verordnungen halten. Für Neubauten ab 01.10.2009 gelten somit die neuen gesetzlichen Regelungen der EnEV 2009.
Mit VALUE5 ENERGY erhalten sie einen nach allen gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten und korrekten verbrauchsorientierten Energieausweis.




Die KfW-Programme zur Gebäudesanierung sollen in Zukunft kundenfreundlicher werden. So wird es statt vieler vereinzelter Maßnahmen nun zwei grundsätzliche Programme zum energieeffizienten Bauen und energieeffizienten Sanieren geben. Bisher musste man sich mit vielen Programmen à la 144, 145, 130, 143 etc. herumschlagen. Das soll der Vergangenheit angehören.
Wir von VALUE5 ENERGY sind ständig bemüht unser Angebot den Ansprüchen des Kunden anzupassen. Daher wird regelmäßig eine Befragung zur allgemeinen Zufriedenheit mit unserem Energiepass durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt uns insofern , als dass weit mehr als die Hälfte der Befragten unser Angebot mit „sehr gut“ bewerten und knapp weniger als die Hälfte mit „gut“. Die Verständlichkeit des Bestellvorgangs ist sehr gut und die Angaben aus dem Energieausweis immer hilfreich. Das soll natürlich nicht heißen, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Vielmehr möchten wir unser online-Formular weiter verbessern. Um die Verständlichkeit zu fördern möchten wir zunächst einmal das Bestellen eines Energiepasses auf unserer Seite verdeutlichen und im Einzelnen die Schritte durchspielen.
)eine Informationsbox, die weitergehende Informationen zur Erklärung bereithält.
Sollten diese genannten Punkte nicht so bzw. in ähnlicher Form abgefragt werden, kann es dazu führen der der ausgestellte Energieausweis unvollständig, wenn nicht gar falsch ist. Was wiederum bei einem Hausverkauf und der späteren Aufdeckung dieses Missstands zu Nachzahlungen, wenn nicht gar zur Stornierung des Kaufvertrags kommen kann. In jedem Fall sind sie für die Korrektheit der Daten verantwortlich. Daher entscheiden sie sich lieber gleich für den
Seit dem 1. Oktober gibt es einen weiteren Schritt in der Einführung des Energieausweises. Nun müssen auch Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sich den Vorschriften des Energieausweises stellen. Wenn aber, und das ist kaum bekannt, bereits bei der Fertigstellung oder nachträglich die Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird, dann besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen verbrauchsabhängigem und bedarfsabhängigem Energieausweis.
