Kategorie: Allgemein, Energie sparen am Februar 25th, 2010
 

3-Liter zum Wohnen

Mittlerweile dürfte jedem bekannt sein, dass Energiesparen in jedem Lebensbereich immer notwendiger wird. So wächst der Trend zum sog. 3-Liter-Haus bzw. 3-Liter-Wohnung.


Als 3-Liter-Häuser werden umgangssprachlich Niedrigenergiegebäude bezeichnet, die einen jährlichen Primärenergiebedarf von 3 Litern Heizöl je m² Nutzfläche für die Beheizung des Hauses aufweisen.


Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik hat zusammen mit ca. 50 Industriepartnern in Celle ein Demonstrationsvorhaben gestartet, in dem unterschiedliche sog.
Ultra-Niedrigenergiehauskonzepte in einem Baugebiet zusammenhängend umgesetzt werden sollen. Das Demonstrationsvorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert. Hier erhalten Sie weitergehende Informationen darüber.


Auch für den Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme, Wolfgang Setzler, ist die Drei-Liter-Wohnung längst keine Utopie mehr. Bundesweit gebe es heute bereits rund 10 000 Wohnungen, die mit drei Litern Öl pro Quadratmeter und Jahr beheizt werden können.


Das große Ziel ist es also, den Heizwärmebedarfs eines Hauses und dementsprechend auch der Wohnungen zu senken. Dabei bieten Hausfassaden für Ein- wie auch Mehrfamilienhäuser das größte Einsparpotenzial. Mit einer verbesserten Dämmung der Außenwand könne man z.B. die jetzigen Energiekosten um 30 bis 40 Prozent senken.


Mit innovativen Bau- und Anlagentechniken lässt sich Heizenergiebedarf einsparen.
Untersuchen sie ihr Haus und prüfen sie, wo sie Optimierungsmaßnahmen vornehmen können.


Wenn Sie planen demnächst Hausbesitzer zu werden, können Sie sich hier über die verschiedenen Typen von Energiesparhäusern informieren.



 
Kategorie: Allgemein am Februar 15th, 2010
 

Energiespeicherndes Mineral Zeolith gewinnt Innovationspreis

Am 11. Februar 2010 hat Bundesumweltminister Röttgen den Innovationspreis für Klima und Umwelt an die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH verliehen. Den Preis bekam eine Geschirrspülmaschine, die durch ihr Zeolith-Trocknungssystem den Energieverbrauch der Geräte deutlich verringert.

Zeolith ist ein Mineral, das sowohl Energie als auch Feuchtigkeit speichern kann. Zeolith trocknet das Geschirr nach dem Reinigungsvorgang, indem es dem Innenraum Feuchtigkeit entzieht. Bei der nächsten Reinigungsphase wird das Zeolith wieder erhitzt, gibt die Feuchtigkeit ab und ist so bereit für den anschließenden Trocknungsvorgang. Dabei beschleunigt das Zeolith den Trocknungsprozess und verkürzt damit die Programmlaufzeit erheblich, wodurch die neuen Geräte 20 Prozent weniger Strom verbrauchen, als die bisher sparsamsten Geschirrspüler.

Erstmals wurde der Preis gemeinsam vom Bundesumweltministerium und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verliehenen. Insgesamt hatten sich 145 Einreicher um einen Preis in einer der fünf Kategorien beworben. Die hochrangig besetzte Jury unter Leitung von Prof. Klaus Töpfer hatte ihre Entscheidung auf Basis eines wissenschaftlich fundierten Innovationsaudits des Fraunhofer Instituts getroffen. Gleichzeitig empfahl sie die Einreichung des Zeolith-Trocknungs-Systems für den Wettbewerb „European Business Awards for Sustainable Development“ der EU-Kommission.

Mit dem „Innovationspreis für Klima und Umwelt“ (IKU) sollen deutsche Innovationen gefördert werden, die zum Klima- und Umweltschutz beitragen und somit Antworten auf eine der großen Herausforderungen unserer Zeit geben. Mit den Zeolith-Geschirrspülmachinen von BSH sind wir auf einem guten Weg.



 
Kategorie: Allgemein, Fördergelder am Februar 4th, 2010
 

KfW Fördergelder fließen wieder

Nachdem am Anfang des Jahres die Staatsbank KfW die Förderprogramme zur Gebäudesanierung vorläufig gestoppt hat, gibt es nun wieder grünes Licht. Hintergrund war der vom Parlament noch nicht verabschiedete Bundeshaushalt für das Jahr 2010.

Bundesbauminister Peter Ramsauer hat Ende Januar dem Vorschlag zugestimmt, im Vorgriff auf den Haushalt 2010 die Programme zur Gebäudesanierung weiter laufen zu lassen. Somit können wieder Anträge bei der KfW Bank auf zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen eingereicht werden.

Ziel ist es, weiterhin den Klimaschutz zu verbessern. Laut Minister Peter Ramsauer konnten seit dem Neustart des Programms im Jahr 2006, mehr als 1,4 Millionen Wohnungen energiesparend gebaut oder saniert werden, genauso wie mehr als 630 kommunale Einrichtungen, wie Schulen oder KiTa’s.

2009 betrug das Fördervolumen laut KfW-Bank rund 8,7 Mrd. Euro und der CO2-Ausstoß wurde um 1,3 Mio. Tonnen reduziert. Im laufenden Jahr sind rund 900 Mio. Euro für KfW-Fördergelder eingeplant.

Weitere Informationen zur CO2-Gebäudesanierung und möglicher Fördergelder erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder bei der KfW-Bank.



 
Kategorie: Allgemein am Januar 22nd, 2010
 

Klimagipfel in Kopenhagen: Minimalkompromiss ist eine Enttäuschung, weil man sich nicht auf ein konkretes Ziel hat einigen können.

Was war das Ziel?
Es sollte ein neues internationales und rechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen verhandelt werden, das an die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, die 2012 abläuft, anschließt.
Eines der bedeutenden Elemente dieses Abkommens sollte sein, die Erwärmung der Erde auf zwei Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit, zu begrenzen. Weitere Eckpunkte waren, die Zusagen der Industrieländer über Finanzhilfen an die Entwicklungsländer, die ab dem Jahr 2020 bis zu 100 Milliarden Dollar pro Jahr bekommen sollen. Des Weiteren sollte sich über Themen wie Technologietransfer und Waldschutz geeinigt werden.
Aber das Hauptziel war das „2-Grad-Ziel“. Um das zu erreichen, müsste bis zum Jahr 2050 der Ausstoß von Treibhausgasen halbiert werden. Zur Erreichung dafür wurden leider keine konkreten Handlungsweisen definiert und sind deshalb auch nicht in dem Minimalkonsens enthalten.

Vereinbarung getroffen?
Nach stundenlangen Verhandlungen wurde das „Kopenhagen Accord“ von 25 Staats- und Regierungschefs, darunter auch Angela Merkel und Barack Obama, verabschiedet, das oben genannte Forderung enthielt. Voraussetzung um es auch in die Tat umzusetzen zu können war, dass es von allen beteiligten Staaten des Gipfels ohne Gegenstimme angenommen wird. Eine Gruppe armer Staaten, darunter der Sudan, Venezuela, Bolivien und der Inselstaat Tuvalu, sprachen sich allerdings gegen das Papier aus, da sie das Verfahren als undemokratisch empfanden. Um den Gipfel nicht ganz scheitern zu lassen, wurde der Vorschlag gemacht, die Erklärung lediglich zur Kenntnis zu nehmen, wenn schon keine Zustimmung erfolge. Dieser Vorschlag wurde schließlich vom Plenum gebilligt.

Was ist dennoch positiv?
Es ist immerhin ein Anfang gemacht. Es ist als Zeichen des Willens, voranzuschreiten, zu sehen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Zeit immer knapper wird, um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen und potentiell katastrophale Folgen zu verhindern.

Wie wird es weiter gehen?
Ein verbindliches Weltklimaabkommen, also rechtlich verbindlicher Uno-Vertrag liegt noch in weiter Ferne. Hoffnungen liegen auf den neuerlichen Zusammenkünften in diesem Jahr im Sommer in Bonn und im Dezember in Mexico.



 
Kategorie: Allgemein am Dezember 16th, 2009
 

Weltklimagipfel in Kopenhagen - Folge 1

Vom 7. – 18. Dezember 2009 findet in Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen die UN-Klimakonferenz statt, an der 15.000 Teilnehmer aus 192 Staaten über ein Nachfolgeabkommen des Kyoto Protokolls bemüht sind. Im Kyoto Protokoll wurden erstmals rechtlich verbindliche Ziele für Emissionshöchstmengen für Industrieländer weltweit festgelegt.

Das Kyoto – Protokoll wurde bereits im Jahr 1997 beschlossen, allerdings trat es erst am 16. Februar 2005 verbindlich in Kraft, da sich in nachfolgenden Klimagipfeln und auch in den einzelnen Ländern die Ratifizierung hingezogen hat.

Die globalen Zielvorgaben lauteten, die CO2-Emissionen in der ersten Verpflichtungsphase von 2008 – 2012 um 5,2% im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu reduzieren. Dabei wurden für die Länder, gemessen am Pro-Kopf-Ausstoß von CO2, unterschiedliche Verpflichtungen festgelegt. So müssen die weit entwickelten Industrieländer ihre Emissionen stark reduzieren, während weniger weit entwickelte Länder sie bis zu einer festgelegten Obergrenze ausweiten dürfen. Für die EU-Staaten wurde im Durchschnitt eine Reduktion von 8% festgelegt, wobei auch hier für die 15 EU-Länder unterschiedliche Verpflichtungen beschlossen wurden. Deutschland beispielsweise hatte die Auflage, die CO2-Emissionen um 21% zu senken.

Laut des UN-Klimasekretariats (UNFCCC) wurden die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2006 um 4,7% gesenkt. Allerdings spielt hierbei auch der wirtschaftliche Niedergang Mittel- und Osteuropas eine Rolle, denn in den Jahren 2000 bis 2006 stiegen die Emissionen wieder um 2,3%. Prognosen zu Folge ist damit zu rechnen, dass das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel, eine Reduktion der CO2-Emissionen von 5,2% in den Jahren 2008 – 2012 (1. Verpflichtungsphase), nicht erreicht werden wird.

Für die 2. Verpflichtungsphase, die ab dem Jahr 2013 beginnt, soll nun eine Nachfolge-Vereinbarung getroffen werden, die oftmals als Kyoto-II bezeichnet wird. Bestreben ist es nun, diese Vereinbarung auf dem Weltklimagipfel in Kopenhagen auf den Weg zu bringen.



 
Kategorie: Allgemein, Vor-Ort-Beratung am Dezember 7th, 2009
 

Wesentliche Änderungen der BAFA-Richtlinie zur Vor-Ort-Energieberatung

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) zur Vor-Ort-Beratung (Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort) wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und hat nun ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014.

Zu beachten ist, dass nicht nur Inhalte der Richtlinie geändert, sondern auch redaktionelle und Änderungen in Bezug auf die Verwaltungspraxis vorgenommen wurden.
Deshalb ist es ratsam, die gesamte Richtlinie genau zu studieren. Diese finden sie am Ende dieses Artikels als PDF Dokument zum Download.

Die wesentlichen Änderungen der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung sind aber nachfolgend in Kurzform zusammengefasst:

• Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).

• Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten

• Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen

• Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.

• Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat.

• Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit

• Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des Antrag stellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA)

Ansonsten bleibt die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung unverändert. Die wichtigsten Punkte haben wir bereits in einem früheren Beitrag zusammengefasst, wo sie noch einmal nachgelesen werden können.



 
Kategorie: Allgemein, Energieausweis am Dezember 1st, 2009
 

Was ändert die Novellierung der EnEV 2009 am verbrauchsorientierten Energieausweis?

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die überarbeitete Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und wird nun als novellierte EnEV 2009 bezeichnet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit hat die novellierte Fassung Auswirkungen auf den Energieausweis?

Die EnEV 2009 ist in erster Linie auf regenerative Energien ausgerichtet, d.h. es werden die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30% verschärft, wobei die Novellierung aber nur Zusätze und Änderungen für Neubauten und Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen beinhaltet.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

„Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der früheren Verordnung aus dem Jahr 2007:

• Die energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung wurden verschärft

• Sowie die Verpflichtungen zur Nachrüstung ausgeweitet

• Außerdem müssen Nachtspeicheröfen schrittweise außer Betrieb genommen werden.“

Die EnEV 2007 bildet also die Grundlage für die EnEV 2009 und das entscheidende für Sie ist, dass verbrauchsorientierte Energieausweise weiterhin ihre Gültigkeit besitzen.

Allerdings muss sicher gestellt sein, dass bei der Erstellung des Ausweises u. a. folgende Daten abgefragt wurden bzw. werden:

• Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume/-jahre Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten

• Leerstände

• Gebäudedaten (qm, Dämmung, Dachtyp)

• Nutzung des Gebäudes

• Heizungsanlage und Angabe, ob Dach und Keller beheizt werden

• Wasseraufbereitung

• Angabe von Modernisierungsempfehlungen


Ziel der EnEV 2009 ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senken.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt dazu: „Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
[…]
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.“

Zu Beachten ist, dass jeder, der jetzt einen Bauantrag stellen möchte oder bereits nach dem 01.10.2009 gestellt hat, muss sich an die neuen Verordnungen halten. Für Neubauten ab 01.10.2009 gelten somit die neuen gesetzlichen Regelungen der EnEV 2009.

Mit VALUE5 ENERGY erhalten sie einen nach allen gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten und korrekten verbrauchsorientierten Energieausweis.



 
Kategorie: Allgemein, Energie sparen, Strom am November 6th, 2009
 

Energiesparlampen: Zukunft des Lichts?

Seit dem 1. September gilt in Deutschland der Vermarktungsstopp für die 100-Watt-Glühbirnen. Jeweils ein Jahr später wird das gleiche Schicksal den 75-Watt, dann den 60-Watt und schließlich im Jahr 2012 den 40 / 25-Watt Glühbirnen widerfahren. Die Glühbirne wird laut EU aus dem Verkehr gezogen, weil sie nur 5% der Energie in Licht verwandle, den Rest in nutzlose Wärme.

Nun war aber zu beobachten, dass Verbraucher statt auf energiesparende Produkte zu setzen, sich lieber mit den herkömmlichen Glühbirnen bevorratet haben. Der Absatz an Glühbirnen hat um 20% zugelegt, während er bei den Energiesparlampen um 2% gesunken ist.

Woran liegt das? Sind es die hartnäckigen Vorbehalte der Verbraucher? Energiesparlampen haben ein kälteres, fahleres und pulsierendes Licht? Farben, die verfälscht wieder gegeben werden? Verlieren Energiesparlampen tatsächlich an Helligkeit und verursachen Elektrosmog?

An dieser Stelle lohnt es sich, diese Vorurteile einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Natürlich hat sich schon einiges bei der Entwicklung der Energiesparlampe getan und die Vorurteile sind so nicht mehr haltbar. Manche Energiesparlampen haben sogar schon annähernd so warmes Licht, wie normale Glühbirnen.

Auch die gesundheitlichen Risiken durch Elektrosmog sind letztendlich noch nicht endgültig geklärt. Fakt ist, Energiesparlampen erzeugen eine hochfrequente Strahlung. Daher wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1.5 Metern zwischen Körper und Lampe zu halten, um sich diesem elektromagnetischen Feld zu entziehen.

Außerdem enthalten Energiesparlampen giftige Inhaltsstoffe wie Quecksilber, die gesondert entsorgt werden müssen, letztendlich aber doch oft im Hausmüll landen. Da es aber kontraproduktiv ist, auf der einen Seite Energie einzusparen, um die Umwelt zu entlasten, sollte auch die Entsorgung gewissenhaft erfolgen, um die Umwelt nicht wieder mit giftigen Stoffen zu belasten. Annahmestellen für alte Energiesparlampen sind beispielsweise hier gelistet:
http://www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html.

Energiesparlampen sind vielleicht noch nicht perfekt, aber dadurch dass sie unsere Zukunft des Lichts sein werden, wird sich noch viel in der Entwicklung tun, so dass wir irgendwann bestimmt auch Modelle kaufen zu können, die selbst in unserem Kronleuchter eine hübsche Figur machen und weder der Umwelt noch unserer Gesundheit schaden.



 
Kategorie: Allgemein am Oktober 29th, 2009
 

Wie bekannt ist der Energieausweis?

Eine repräsentative Umfrage der Deutschen-Energie-Agentur (DENA) unter gewerblichen und privaten Vermietern von Wohngebäuden ergab, dass für mittlerweile fast 60% der vermieteten Immobilien in Deutschland ein Energieausweis vorliegt.

Gewerbliche Vermieter sind besser informiert als private Hausbesitzer
Dabei ist der Anteil der Wohngebäude von gewerblichen Vermietern, die bereits einen Energieausweis haben mit 82% deutlich höher, als von den privaten Vermietern. Hier liegt der Anteil der Energieausweise gerade mal bei 31%. Ein Viertel der Vermieter weiß allerdings immer noch nicht, dass der Energieausweis bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Wohnungen oder Häusern verpflichtend ist.

Welcher Ausweis ist verbreitet und warum
Beliebter ist der auf Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre basierende „Verbrauchsausweis“, als der „Bedarfsausweis“. Für den Verbrauchsausweis haben sich durchschnittlich 78% der Vermieter entschieden, für den Bedarfsausweis hingegen nur ca. 22%. Der Hauptgrund liegt in Kosten und Aufwand begründet. Der günstige Verbrauchsausweis kostet im Schnitt zwischen 20 Euro und 50 Euro und kann online selbst erstellt werden. Der Bedarfsausweis ist um ein vielfaches teurer. Eine Online-Erstellung ist zwar möglich, aber es bedarf mehr bautechnisches Grundwissen. Hier ist es sinnvoller, einen regionalen Energieberater zu beauftragen.

Gründe für schlechte Informiertheit/Informationsbedarf/ Fazit aus unserer Sicht
Aber was sind die Gründe dafür, dass immer noch rund ein Viertel der Vermieter nicht weiß, dass der Energieausweis verpflichtend ist und fast zwei Drittel der privaten Vermieter noch keinen für Ihre Wohngebäude hat ausstellen lassen? Ein Grund könnte sein, dass es nicht „die Anlaufstelle“ gibt, um einen Energieausweis zu erwerben, sondern stattdessen unter einer Vielzahl von Anbietern gewählt werden kann, wobei man Schwarze Schafe oder unseriöse Angebote als Laie kaum erkennen kann. Erschwerend kommen noch verschiedene Gesetze, deren Novellierungen und Fristen hinzu, sowie eine verwirrende Regelung, wann welcher der beiden Ausweise ausgestellt werden darf, bzw. muss.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zu diesem Thema ihre Erfahrungen schreiben und welche Informationen zum Energieausweis aus Ihrer Sicht fehlen oder besser dargestellt werden können.



 
Kategorie: Allgemein am September 29th, 2009
 

Das Mini-Kraftwerk für zu Hause

Der Ökostroman-bieter Lichtblick und der Auto-mobilhersteller VW wollen mit einer ungewöhn-lichen Idee den Strommarkt re-volutionieren: den Mini-Kraftwerken für zu Hause. Das sind kleine eigenständige erdgasbetriebene Anlagen, die im Keller normaler Wohnhäuser installiert werden können. Diese „ZuHauseKraftwerke“ können auf eine intelligente Art miteinander vernetzt werden und bei Bedarf, Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Laut Lichtblick Chef Christian Friege ist das vergleichbar mit einem Schwarm, viele kleine Einheiten bilden eine große Gemeinschaft, die den Schwarm-Strom erzeugt. Und durch die gleichzeitige Nutzung von Wärme und Strom, sind die Minikraftwerke viel effizienter als beispielsweise Atomkraftwerke, da 94% der Energie genutzt werden. Das ist möglich dank des VW-Motors, der einen Generator zur Stromerzeugung antreibt. Die dabei entstehende Wärme erhitzt Wasser in einem Wärmespeicher, das wiederum zum Waschen oder Heizen genutzt werden kann.

Angepeilt ist, dass in ein paar Jahren 100.000 dieser Minikraft-werke in den Kellern von ganz normalen Wohnhäusern installiert sind. Dadurch kann soviel Strom, wie von 2 Atomkraftwerken produziert werden.

Dieses Konzept kann den Strommarkt revolutionieren, vorausgesetzt es finden sich genügend Kunden, die bereit sind, diese „ZuHauseKraftwerke“ in ihrem Keller einbauen zu lassen. Für einen Pauschalbetrag von ca. 5000 Euro wird das Minikraftwerk in den Keller gestellt, die alte Heizungsanlage abgerissen und entsorgt. Auch Reparaturen und Wartungen werden von den Lichtblick-Technikern übernommen. Bezahlt werden muss nur noch die tatsächlich verbrauchte Heizungswärme. Interessant sind die Anlagen vor allem für Hausbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften, die sowieso vorhaben, ihre alten Heizungsanlagen zuersetzen.

Mehr Informationen: Lichtblick



ÜBER DIESEN BLOG
Der Value5 Energy Blog informiert über Fragen zum Thema Energieausweis und dem effektiven Energiesparen durch Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, hier erfährt man nicht nur wie man Energie, sondern auch Geld spart!
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