Kategorie Energieausweis am Mai 16th, 2008
 

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld für mangelhafte oder fehlende Energieausweise!

Laut EnEV 2007 ist das Ausstellen von Energieausweisen lediglich Ingenieuren, Architekten, Handwerkern und staatlich geprüften Technikern mit besonderen baulichen Qualifikationen vorbehalten. Wer ohne Berechtigung Energieausweise ausstellt - fahrlässig, unvollständig, nicht oder nicht rechtzeitig- begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ab 01. Juli 2008 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

Die angedrohten Bußgelder scheinen wenig konkret und es ist fraglich, ob diese jemals in der Praxis verhängt werden. Denkt man aber an die leeren Kassen vieler Kommunen, so ist die Wahrscheinlichkeit der Ahndung durch zuständige Behörden gar nicht so gering.

Momentan gibt es noch keine bundeseinheitliche Regelung, die einen Energieberater als solchen zertifiziert.

Jeder bei VALUE5 ENERGY beantragte Verbrauchsausweis wird von einem Energieberater manuell geprüft. Diese Energieberater sind ausstellungsberechtigt nach § 16 EnEV 2007. Bestellen Sie einfach und sicher Ihren Verbrauchsausweis gleich hier.

Weiterhin vermittelt VALUE5 ENERGY ausschließlich unabhängige und neutrale Energieberater, die den strengen Kriterien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechen. Erst dadurch ist eine Energieberatung ohne wirtschaftliches Eigeninteresse an Folgeaufträgen gegeben.

VALUE5 ENERGY vermittelt Ihnen kostenlos einen BAFA-Energie-Experten aus Ihrer Nähe, der eine geförderte Energiesparberatung nach BAFA vor Ort durchführt. Informieren Sie sich hier unverbindlich zur Vor-Ort-Beratung oder rufen Sie uns an!

Unter der Rufnummer 09001-70 20 80* stehen Ihnen werktäglich zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr Energieexperten zur Verfügung.

* 1,49 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; für Mobilfunk ggf. abweichend.

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