Kategorie Allgemein, Energieausweis am Oktober 23rd, 2008
 

An welche Wärmeschutzverordnung muss mein Haus sich halten?

Seit dem 1. Oktober gibt es einen weiteren Schritt in der Einführung des Energieausweises. Nun müssen auch Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sich den Vorschriften des Energieausweises stellen. Wenn aber, und das ist kaum bekannt, bereits bei der Fertigstellung oder nachträglich die Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird, dann besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen verbrauchsabhängigem und bedarfsabhängigem Energieausweis.

Wie weiß man, ob die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird? Um den Nachweis zu führen, muss in erster Linie der Wärmeschutz der Außenwände bekannt sein. Denn die Wärmeschutzverordnung von 1977 stellt Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Außenbauteile, wie Außenwände, Fenster und Dach.

Der Wärmedurchgangskoeffizient (früher: k-Wert, heute: U-Wert) gibt an wie hoch der Wärmeverlust über ein bestimmtes Bauteil wie Außenwand, Fenster oder Dach ist - in Watt pro 1m² Fläche und 1 Kelvin (entspricht 1° C Temperaturunterschied).

Der Nachweis erfolgt durch Anforderungen an maximale mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, in Abhängigkeit vom Verhältnis der Wärme übertragenden Umfassungsfläche zum Bauwerksvolumen oder an einzelne Außenbauteile.


Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten in Abhängigkeit von F/V

F/V ist das Verhältnis der Wärme übertragenden Umfassungsfläche zum umschlossenen Bauwerksvolumen.

Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Bauteile

Diese Tabellen sind Auszüge aus der Wärmeschutzverordnung 1977 und dienen nur als informative Anhaltspunkte, ersetzen aber keine vollständige Energieberatung und ermöglichen keinen selbst erstellten Nachweis zur Einhaltung dieser Wärmeschutzverordnung.

Tags: ,

Kommentare (2)

 
Putzer schrieb am 23. Oktober 2008
 

Es ist alles klar beschrieben nur was mir fehlt ist wenn mein Haus vor 1977 gebaut wurde hat man sich auf die Wärmeschutzverordnung von 1952 berufen! Mein Haus ist von 1968 welche Wärmeschutzverordnung greift nun,die von 1952 oder die von 1977.

mit freundlichen Grüßen
Putzer

 
VALUE5 ENERGY schrieb am 23. Oktober 2008
 

Normalerweise müssen Sie als Eigentümer eines Wohngebäudes mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 einen bedarfsorientierten Energieausweis vorweisen, sofern Sie Ihr Haus oder einzelne Wohneinheiten vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.

Ab fünf Wohneinheiten reicht ein verbrauchsorientierter Energieausweis.

Mit besten Grüßen,
Das Service-Team von VALUE5 ENERGY

Diesen Artikel kommentieren


ÜBER DIESEN BLOG
Der Value5 Energy Blog informiert über Fragen zum Thema Energieausweis und dem effektiven Energiesparen durch Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, hier erfährt man nicht nur wie man Energie, sondern auch Geld spart!
BLOG DURCHSUCHEN
Top Beiträge
Kategorien
Archiv
Blogroll