Kategorie: Allgemein am Dezember 16th, 2009
 

Weltklimagipfel in Kopenhagen - Folge 1

Vom 7. – 18. Dezember 2009 findet in Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen die UN-Klimakonferenz statt, an der 15.000 Teilnehmer aus 192 Staaten über ein Nachfolgeabkommen des Kyoto Protokolls bemüht sind. Im Kyoto Protokoll wurden erstmals rechtlich verbindliche Ziele für Emissionshöchstmengen für Industrieländer weltweit festgelegt.

Das Kyoto – Protokoll wurde bereits im Jahr 1997 beschlossen, allerdings trat es erst am 16. Februar 2005 verbindlich in Kraft, da sich in nachfolgenden Klimagipfeln und auch in den einzelnen Ländern die Ratifizierung hingezogen hat.

Die globalen Zielvorgaben lauteten, die CO2-Emissionen in der ersten Verpflichtungsphase von 2008 – 2012 um 5,2% im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu reduzieren. Dabei wurden für die Länder, gemessen am Pro-Kopf-Ausstoß von CO2, unterschiedliche Verpflichtungen festgelegt. So müssen die weit entwickelten Industrieländer ihre Emissionen stark reduzieren, während weniger weit entwickelte Länder sie bis zu einer festgelegten Obergrenze ausweiten dürfen. Für die EU-Staaten wurde im Durchschnitt eine Reduktion von 8% festgelegt, wobei auch hier für die 15 EU-Länder unterschiedliche Verpflichtungen beschlossen wurden. Deutschland beispielsweise hatte die Auflage, die CO2-Emissionen um 21% zu senken.

Laut des UN-Klimasekretariats (UNFCCC) wurden die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2006 um 4,7% gesenkt. Allerdings spielt hierbei auch der wirtschaftliche Niedergang Mittel- und Osteuropas eine Rolle, denn in den Jahren 2000 bis 2006 stiegen die Emissionen wieder um 2,3%. Prognosen zu Folge ist damit zu rechnen, dass das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel, eine Reduktion der CO2-Emissionen von 5,2% in den Jahren 2008 – 2012 (1. Verpflichtungsphase), nicht erreicht werden wird.

Für die 2. Verpflichtungsphase, die ab dem Jahr 2013 beginnt, soll nun eine Nachfolge-Vereinbarung getroffen werden, die oftmals als Kyoto-II bezeichnet wird. Bestreben ist es nun, diese Vereinbarung auf dem Weltklimagipfel in Kopenhagen auf den Weg zu bringen.



 
Kategorie: Allgemein, Vor-Ort-Beratung am Dezember 7th, 2009
 

Wesentliche Änderungen der BAFA-Richtlinie zur Vor-Ort-Energieberatung

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) zur Vor-Ort-Beratung (Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort) wurde zum 1. Oktober 2009 geändert und hat nun ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014.

Zu beachten ist, dass nicht nur Inhalte der Richtlinie geändert, sondern auch redaktionelle und Änderungen in Bezug auf die Verwaltungspraxis vorgenommen wurden.
Deshalb ist es ratsam, die gesamte Richtlinie genau zu studieren. Diese finden sie am Ende dieses Artikels als PDF Dokument zum Download.

Die wesentlichen Änderungen der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung sind aber nachfolgend in Kurzform zusammengefasst:

• Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).

• Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten

• Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen

• Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.

• Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat.

• Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit

• Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des Antrag stellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA)

Ansonsten bleibt die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung unverändert. Die wichtigsten Punkte haben wir bereits in einem früheren Beitrag zusammengefasst, wo sie noch einmal nachgelesen werden können.



 
Kategorie: Allgemein, Energieausweis am Dezember 1st, 2009
 

Was ändert die Novellierung der EnEV 2009 am verbrauchsorientierten Energieausweis?

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die überarbeitete Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und wird nun als novellierte EnEV 2009 bezeichnet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit hat die novellierte Fassung Auswirkungen auf den Energieausweis?

Die EnEV 2009 ist in erster Linie auf regenerative Energien ausgerichtet, d.h. es werden die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30% verschärft, wobei die Novellierung aber nur Zusätze und Änderungen für Neubauten und Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen beinhaltet.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

„Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der früheren Verordnung aus dem Jahr 2007:

• Die energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung wurden verschärft

• Sowie die Verpflichtungen zur Nachrüstung ausgeweitet

• Außerdem müssen Nachtspeicheröfen schrittweise außer Betrieb genommen werden.“

Die EnEV 2007 bildet also die Grundlage für die EnEV 2009 und das entscheidende für Sie ist, dass verbrauchsorientierte Energieausweise weiterhin ihre Gültigkeit besitzen.

Allerdings muss sicher gestellt sein, dass bei der Erstellung des Ausweises u. a. folgende Daten abgefragt wurden bzw. werden:

• Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume/-jahre Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten

• Leerstände

• Gebäudedaten (qm, Dämmung, Dachtyp)

• Nutzung des Gebäudes

• Heizungsanlage und Angabe, ob Dach und Keller beheizt werden

• Wasseraufbereitung

• Angabe von Modernisierungsempfehlungen


Ziel der EnEV 2009 ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senken.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt dazu: „Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.
[…]
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.“

Zu Beachten ist, dass jeder, der jetzt einen Bauantrag stellen möchte oder bereits nach dem 01.10.2009 gestellt hat, muss sich an die neuen Verordnungen halten. Für Neubauten ab 01.10.2009 gelten somit die neuen gesetzlichen Regelungen der EnEV 2009.

Mit VALUE5 ENERGY erhalten sie einen nach allen gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten und korrekten verbrauchsorientierten Energieausweis.



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Der Value5 Energy Blog informiert über Fragen zum Thema Energieausweis und dem effektiven Energiesparen durch Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, hier erfährt man nicht nur wie man Energie, sondern auch Geld spart!
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