Wie bekannt ist der Energieausweis?
Eine repräsentative Umfrage der Deutschen-Energie-Agentur (DENA) unter gewerblichen und privaten Vermietern von Wohngebäuden ergab, dass für mittlerweile fast 60% der vermieteten Immobilien in Deutschland ein Energieausweis vorliegt.
Gewerbliche Vermieter sind besser informiert als private Hausbesitzer
Dabei ist der Anteil der Wohngebäude von gewerblichen Vermietern, die bereits einen Energieausweis haben mit 82% deutlich höher, als von den privaten Vermietern. Hier liegt der Anteil der Energieausweise gerade mal bei 31%. Ein Viertel der Vermieter weiß allerdings immer noch nicht, dass der Energieausweis bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Wohnungen oder Häusern verpflichtend ist.
Welcher Ausweis ist verbreitet und warum
Beliebter ist der auf Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre basierende „Verbrauchsausweis“, als der „Bedarfsausweis“. Für den Verbrauchsausweis haben sich durchschnittlich 78% der Vermieter entschieden, für den Bedarfsausweis hingegen nur ca. 22%. Der Hauptgrund liegt in Kosten und Aufwand begründet. Der günstige Verbrauchsausweis kostet im Schnitt zwischen 20 Euro und 50 Euro und kann online selbst erstellt werden. Der Bedarfsausweis ist um ein vielfaches teurer. Eine Online-Erstellung ist zwar möglich, aber es bedarf mehr bautechnisches Grundwissen. Hier ist es sinnvoller, einen regionalen Energieberater zu beauftragen.
Gründe für schlechte Informiertheit/Informationsbedarf/ Fazit aus unserer Sicht
Aber was sind die Gründe dafür, dass immer noch rund ein Viertel der Vermieter nicht weiß, dass der Energieausweis verpflichtend ist und fast zwei Drittel der privaten Vermieter noch keinen für Ihre Wohngebäude hat ausstellen lassen? Ein Grund könnte sein, dass es nicht „die Anlaufstelle“ gibt, um einen Energieausweis zu erwerben, sondern stattdessen unter einer Vielzahl von Anbietern gewählt werden kann, wobei man Schwarze Schafe oder unseriöse Angebote als Laie kaum erkennen kann. Erschwerend kommen noch verschiedene Gesetze, deren Novellierungen und Fristen hinzu, sowie eine verwirrende Regelung, wann welcher der beiden Ausweise ausgestellt werden darf, bzw. muss.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zu diesem Thema ihre Erfahrungen schreiben und welche Informationen zum Energieausweis aus Ihrer Sicht fehlen oder besser dargestellt werden können.

