Dramatische Energiepreiserhöhung schockiert Deutschland
Als würde die Finanzkrise nicht schon genug an unseren Nerven und an dem Potenzial unserer Portemonnaies zehren, platzt eine Woche vor Beginn der Weihnachtszeit die Strombombe. Es ist ein regelrechter Energiepreisschock, der 14 Millionen Verbraucher in Deutschland betreffen könnte. Einer der Stromlieferanten für 14 Millionen Haushalte gab am Dienstag bekannt, dass der Stromtarif zum 1. Februar 2009 bis zu 9,2 Prozent steigen wird.
Nach Angaben des Verivox-Verbraucherportals sprechen sich insgesamt 354 Versorger für die Anhebung der Strompreise zu Jahresbeginn aus. Teilweise müssen Verbraucher ab 2009 sogar mit bis zu 21 Prozent Strompreiserhöhung rechnen. Das bedeutet für einen Haushalt mit vier Personen und einem ungefähren Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden im Jahr, durchschnittlich 74 Euro mehr Stromkosten. So wird auf die 14 Millionen Haushalte eine Mehrbelastung von mehr als einer Milliarde Euro gerechnet. So äußerte sich der Chef der Energieabteilung von Verivox, Peter Reese in entsprechend deutlichen Worten: „So eine Erhöhungswelle auf einen Schlag haben wir noch nicht erlebt“.
Einen solch rapiden Preisanstieg in Sachen Strom hat es in Deutschland bisher tatsächlich noch nicht gegeben. Nach Meinung der Energieexperten von VALUE5 ENERGY lohnt sich dringend die Feststellung des Energiebedarfs einer Immobilie. So können mögliche Stromkosten erfasst werden und sich auf Grundlage der Daten aus dem Energieausweis ein Wechsel des Stromanbieters lohnen. Ein Wechsel des Stromanbieters könnte privaten Haushalten bis zu 8 Millionen Euro und Gewerbekunden mindestens 1,7 Milliarden Euro einsparen.




Bald ist es soweit und die Einführung des Energieausweises ist abgeschlossen. Nach dem nun ein halbes Jahr Zeit war, um sich einen Energieausweis zuzulegen, wird der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 zur Pflicht. Immobilienbesitzer, die ab diesem Stichtag nicht über einen Energieausweis verfügen, müssen unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn ein potenzieller Käufer oder Mieter, bei der Besichtigung der Immobilie, die Vorlage eines Energieausweises verlangt. Kann der Besitzer der Immobilie den Energieausweis nicht vorlegen, kann der Kaufinteressent dies den Ämtern melden. So können hohe Bußgeldbeträge auf einen zukommen, über die der Gesetzgeber bisher jedoch noch keine konkreten Zahlen nennt. Das Strafmaß ist jedoch auf bis zu 50.000 Euro angesetzt.
Energiesparen ist auch für andere Städte Deutschlands ein zentrales Thema und so fordert der Ordnungs- und 
Eine gesteigerte Nachfrage und ein erhöhtes Interesse bei Käufern und Mietern können Hausbesitzer durch Details über die Energiebilanz ihres Gebäudes erreichen. Wer hier einen vorteilhaften